Verwaltungsgericht weist Beschwerden ab

Die Swisscom AG plant im Seebad Romanshorn auf einer stadteigenen Parzelle die Erstellung einer 5G-Mobilfunkanlage. Sie reichte dafür im Mai 2019 ein Baugesuch ein. Dagegen gab es Einsprachen. Das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau hat mittlerweile sämtliche Beschwerden der Einsprecher gegen den Entscheid des kantonalen Departements für Bau und Umwelt abgewiesen. Innert der Rechtsmittelfrist führt nun die Swisscom AG betreffend einer Einzelausführung gegen den Entscheid Beschwerde. Somit ist das Verdikt des Verwaltungsgerichtes noch nicht rechtskräftig. Der Bau der Anlage verzögert sich in der Folge auf unbestimmte Zeit. Zum vollständigen Artikel
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