Verwaltungsgericht weist Beschwerden ab
Die Swisscom AG plant im Seebad Romanshorn auf einer stadteigenen Parzelle die
Erstellung einer 5G-Mobilfunkanlage. Sie reichte dafür im Mai 2019 ein
Baugesuch ein. Dagegen gab es Einsprachen. Das Verwaltungsgericht des Kantons
Thurgau hat mittlerweile sämtliche Beschwerden der Einsprecher gegen den
Entscheid des kantonalen Departements für Bau und Umwelt abgewiesen. Innert der
Rechtsmittelfrist führt nun die Swisscom AG betreffend einer Einzelausführung
gegen den Entscheid Beschwerde. Somit ist das Verdikt des Verwaltungsgerichtes
noch nicht rechtskräftig. Der Bau der Anlage verzögert sich in der Folge auf
unbestimmte Zeit.
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Informationen aus dem Stadthaus veröffentlicht.