NRW Soforthilfe für Unternehmen

Das NRW-Soforthilfeprogramm 2020 richtet sich an Kleinunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe und
sieht nicht rückzahlbare Einmalzahlungen in Höhe von

- 9.000 € für antragsberechtigte Solo-Selbstständige und Antragsberechtigte mit
bis zu 5 Beschäftigten,
- 15.000 € für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten,
- 25.000 € für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten

vor.

Anträge können ab Freitag, dem 27.03.2020 bis zum 30.04.2020 unter

https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

ausschließlich digital gestellt werden. Nähere Informationen, insbesondere zur Ermittlung der Beschäftigtenzahl bei 450 € und Teilzeitkräften sind ebenfalls auf der vorgenannten Seite des Wirtschaftsministeriums zu finden.

Weitere Infos sind auch auf unserer Homepage unter
https://www.alpen.de/de/inhalt/informationen-coronavirus/
zu finden.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeinde Alpen veröffentlicht.