Allgemeinverfügung wird verlängert

Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis vom 19.07.2022, über das Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern zum Zwecke der Beregnung und Bewässerung, wird bis zum 18.09.2022 verlängert.

Die Allgemeinverfügung können Sie im Anhang öffnen.

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