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Landkreis verlängert Verbot der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern

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Anhaltendes Niedrigwasser in Bächen und Flüssen

Die Niedrigwassersituation in den Gewässern des Landkreises Esslingen hält weiter an. Daher wird die seit Ende Juli geltende Allgemeinverfügung, die die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern untersagt, bis zum 30.09.2022 verlängert. Die aktualisierte Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landratsamtes Esslingen in der Rubrik „Bürgerservice - Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht.

Die Allgemeinverfügung untersagt sowohl die Entnahme mittels einer Pumpe als auch das Schöpfen „von Hand“ mit Eimern, Gießkannen oder Ähnlichem, den sogenannten Gemeingebrauch.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeverwaltung Neckartenzlingen veröffentlicht.