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Ersatzwahl Gemeinderat:Kandidatinnen/Kandidaten – Machen Sie auf sich aufmerksam

Am Sonntag, 25. September 2022 findet die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates in das Ressort Soziales (Sozialvorsteher/in) statt. Den Stimmberechtigten wurde mangels Eingabe eines Wahlvorschlages mit den Stimm- und Wahlunterlagen eine Blankoliste zugestellt.

Am ersten Wahlgang vom 25. September 2022 wird die Kandidatin, der Kandidat mit dem absoluten Mehr gewählt. Das heisst, für die Berechnung des massgebenden Mehrs zählen nur die gültigen Stimmen. Blankolisten, welche keinen Namen enthalten, sind leere Wahlzettel und zählen nicht zur Berechnung des absoluten Mehrs.

Wenn keine Kandidatin oder Kandidat das absolute Mehr erreicht, dann wird für den 30. Oktober 2022 ein zweiter Wahlgang angeordnet, bei welchem die Kandidatin, der Kandidat mit der höchsten Stimmenzahl als gewählt gilt.

Gemäss Anordnungsentscheid vom 30. Mai 2022 können für den ersten Wahlgang weiterhin von privater Seite gültige Kandidatenlisten herausgegeben werden. Für diese gelten folgende Anforderungen: Format: A5 hoch; Papierqualität: Offset, 80 g/m2; Farbe: Weiss.

Weiter steht es möglichen Kandidatinnen und Kandidaten offen, sich z.B. über Crossiety zu präsentieren und ihre Bereitschaft für eine Wahl als Sozialvorsteherin / als Sozialvorsteher der Bevölkerung anzumelden und sich vorzustellen. Ihre Motivation, ihre Person wird die Wählerinnen und Wähler interessieren, um so einen möglichen Kandidaten / eine mögliche Kandidatin auf die Blankoliste aufschreiben zu können.

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