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Gemäss Verordnung über Ehrungen werden alljährlich sportliche, kulturelle und berufliche Erfolge von Einzelpersonen und Vereinen der Gemeinde Krattigen besonders geehrt. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein: - Medaillengewinn (1.-3. Rang)/Kranzauszeichnungen an internationalen und nationalen Einzel- oder Mannschaftsmeisterschaften; - 1. Rang bei sportlichen Anlässen mit internationaler Beteiligung; - 1. - 3. Rang an Berner-Oberländischen Meisterschaften; - Teilnahme an Welt- und Europameisterschaften oder Olympischen Spielen; - Schützengesellschaften, welche an eidgenössischen oder kantonalen Schützenfesten den 1. - 3. Rang erzielt haben; - Gesangs- und Musikvereine mit erzielter Note "sehr gut" an eidgenössischen Festen; - Personen, welche bei beruflichen Wettbewerben oder Meisterschaften Auszeichnungen errungen haben; - Personen, die die Lehrabschlussprüfungen mit der Note 5,5 oder mehr abgeschlossen haben; - sonstige überdurchschnittliche Leistungen. Um den Stellenwert der Sportlerehrung hoch halten zu können, wird in der Regel die gleiche Leistung nur einmal geehrt, ausgenommen davon sind nationale und internationale Titel. Für weitere Ehrungen derselben Person muss ein höherer Titel erzielt werden. Dasselbe gilt für Vereine und Gruppen. Zur Ehrung oder Würdigung gelangen Personen, die in Krattigen wohnhaft sind oder einer/m Mannschaft/Verein angehören, die/der ihren/seinen Sitz in Krattigen hat. Alle geehrten Personen/Gruppen erhalten ein Geschenk und eine schriftliche Urkunde, sofern sie persönlich an der offziellen Ehrung anwesend sind. Wir bitten die Vereine, Lehrbetriebe, Eltern und Bürger in Frage kommende Personen oder Gruppen bei der Gemeindeverwaltung bis 14. Oktober 2022 zu melden. Bitte folgende Angaben mitteilen: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Verein, Kontaktperson, erzielte Leistung (Anlass, Ort, Rang). Entsprechende Ranglisten, Lehrabschlusszeugnisse, Bestätigungen, Zeitungsausschnitte etc. sind beizulegen.