Keine Volksabstimmung am 17. Mai 2020

Der Bundesrat hat entschieden, auf die Durchführung der eidgenössischen Volksabstimmung vom 17. Mai 2020 zu verzichten. Die Volksabstimmung findet zu einem späteren Zeitpunkt statt. Gestützt darauf hat der Regierungsrat des Kantons Aargau ebenso entschieden, dass die Abstimmungen über die kantonalen Vorlagen ebenfalls nicht stattfinden. Am 17. Mai 2020 finden demnach weder eidgenössische noch kantonale Abstimmungen statt. Es sind auch keine Bezirks- oder Kreiswahlen für diesen Termin geplant. Ende Mai 2020 muss der Bundesrat entscheiden, ob der Urnengang vom 27. September 2020 stattfinden kann.

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