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Drittmeldepflicht

Mit der Drittmeldepflicht können LiegenschaftsbesitzerInnen, die Liegenschaftsverwaltungen und LogisgeberInnen Ein- und Auszüge ihrer MieterInnen online an die Gemeinde melden.

Die Meldungen können online und ohne spezifisches Login auf www.drittmeldung.ch erfasst werden. Die Meldungen dienen lediglich der Unterstützung für die Einwohnerkontrollen und ersetzen die An-, Um- und Abmeldung der EinwohnerInnen nicht.

Im Kanton Luzern ist die Drittmeldepflicht mit §17 im Gesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt geregelt und verpflichtet VermieterInnen dazu, Mieterwechsel den Einwohnerkontrollen zu melden.

Damit unser Einwohnerregister korrekt geführt werden kann, sind wir auf die Unterstützung von Liegenschaftsverwaltungen und der Vermieterschaft angewiesen.

Besten Dank für Ihre Mithilfe.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeinde-Info veröffentlicht.