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Notfall – Kinderzuschlag (KiZ) für Familien mit kleinen Einkommen

Die Ausbreitung des Corona-Virus stellt viele Familien vor große organisatorische und finanzielle Probleme: Eltern müssen wegen Kita- und Schulschließungen die Betreuung ihrer Kinder selbst organisieren, können ihrer Arbeit nicht in vollem Umfang nachgehen, sind in Kurzarbeit oder haben wegen ausbleibender Aufträge gravierende Verdienstausfälle.

Um Sie dabei zu unterstützen, hat das Bundesfamilienministerium deshalb einen Notfall-KiZ gestartet.

Anträge können Sie ab heute 1. April stellen, hierzu müssen Sie nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, sondern nur das des letzten Monats vor der Antragstellung. Es kann sich also lohnen, nach dem 1. April einen Antrag auf Notfall-KiZ zu stellen, wenn es bereits im März zu nicht unerheblichen Verdienstausfällen gekommen ist.

Weitere Infos zur Antragstellung finden Sie unter:
https://www.bmfsfj.de/kinderzuschlag

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