Aufhebung Feuerverbot

Die Regenfälle der vergangenen Tage haben die Situation in den Wäldern entspannt und erlauben eine Aufhebung des kommunalen Feuerverbots im Wald und in Waldesnähe per 30. August 2022.

Der Gemeinderat Weesen erlässt daher gestützt auf Art. 47 Abs. 1 des kantonalen Gesetzes über den Feuerschutz (sGS 871.1; abgekürzt FSG) folgende

Allgemeinverfügung

Die Allgemeinverfügung des Gemeinderates Weesen vom 22. Juli 2022 betreffend das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe wird per 30. August 2022 aufgehoben.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innert 14 Tagen seit Veröffentlichung beim Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St. Gallen, Oberer Graben 32, 9001 St.Gallen, schriftlich Rekurs erhoben werden.
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Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Informationen aus dem Gemeindehaus Weesen veröffentlicht.