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Waldbrandgefahr auf Stufe 3 erhöht

Aufgrund des warmen und niederschlagsarmen Frühlingswetters hat der Kanton Luzern die Gefahrenstufe per 15. April auf "erheblich" (Stufe 3) erhöht. Somit gilt ein bedingtes Feuerverbot in Wald und Waldesnähe, Feuer wird nur auf fest eingerichteten Feuerstellen toleriert. Ein absolutes Feuerverbot ist somit noch nicht in Kraft.

Weitere Informationen zur Einschätzung der Waldbrandgefahr und die Verhaltensregeln sind unter folgendem Link sowie in der Medienmitteilung vom 15. April ersichtlich: https://lawa.lu.ch/wald/waldschutz/TrockenheitGefahrenstufeBis3

Die Bevölkerung wird angehalten, verantwortungsbewusst und vorsichtig mit Feuer umzugehen.

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