Mässig Waldbrandgefahr (Stufe 2)

Mässige Waldbrandgefahr (Stufe 2)

31.03.2022: Die eingetretenen Niederschläge sowie die Wetterprognose für die kommenden Tage führen zu einer Rückstufung der Waldbrandgefahr im Kanton Nidwalden. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen sowie dem Feuerwehrinspektorat Nidwalden gilt ab 31. März 2022, 12:00 Uhr:



Beurteilung:
Gefahrenstufe 2, mässig


Massnahme:
Mahnung zu sorgfältigem Umgang mit Feuer im Wald und in Waldesnähe/im Freien

Erhebliche Waldbrandgefahr (Stufe 3)

24.03.2022: Die anhaltende Trockenheit hat die Waldbrandgefahr im Kanton Nidwalden weiter erhöht. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen sowie dem Feuerwehrinspektorat Ob- und Nidwalden gilt ab 24.03.2022 Nachmittag:



Beurteilung:
Gefahrenstufe 3, erheblich


Massnahme:
Bedingtes Feuerverbot in Wald und Waldesnähe, Feuer nur auf fest eingerichteten Feuerstellen toleriert.

Ein absolutes Feuerverbot ist somit noch nicht in Kraft.

Link: Aktuelle Lage Schweiz

AMT FÜR WALD UND ENERGIE
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