Mässig Waldbrandgefahr (Stufe 2)
Mässige Waldbrandgefahr (Stufe 2)
31.03.2022: Die eingetretenen Niederschläge sowie die Wetterprognose für die kommenden Tage führen zu einer Rückstufung der Waldbrandgefahr im Kanton Nidwalden. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen sowie dem Feuerwehrinspektorat Nidwalden gilt ab 31. März 2022, 12:00 Uhr:
Beurteilung:
Gefahrenstufe 2, mässig
Massnahme:
Mahnung zu sorgfältigem Umgang mit Feuer im Wald und in Waldesnähe/im Freien
Erhebliche Waldbrandgefahr (Stufe 3)
24.03.2022: Die anhaltende Trockenheit hat die Waldbrandgefahr im Kanton Nidwalden weiter erhöht. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen sowie dem Feuerwehrinspektorat Ob- und Nidwalden gilt ab 24.03.2022 Nachmittag:
Beurteilung:
Gefahrenstufe 3, erheblich
Massnahme:
Bedingtes Feuerverbot in Wald und Waldesnähe, Feuer nur auf fest eingerichteten Feuerstellen toleriert.
Ein absolutes Feuerverbot ist somit noch nicht in Kraft.
Link: Aktuelle Lage Schweiz
AMT FÜR WALD UND ENERGIE
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