Prämienverbilligung
Seit Mitte März 2021 haben Personen, die im Jahr 2021 einen Anspruch auf Prämienverbilligung geltend machen wollen, die Möglichkeit sich anzumelden. Alle diejenigen, die von der Ausgleichskasse Nidwalden das Formular (Anmeldung) direkt erhalten haben, müssen dieses prüfen, unterzeichnen und zurücksenden. Wer kein Formular erhalten hat und einen Anspruch geltend machen will, kann dies tun. Das Formular dazu finden Sie untenstehend.
Der Antrag auf Prämienverbilligung muss bis am 30. April 2021 direkt bei der Ausgleichskasse Nidwalden, Stansstaderstrasse 88, 6370 Stans eingereicht werden. Später eingereichte Anmeldungen werden nicht mehr berücksichtigt.
Personen, die aus dem Ausland zuziehen, haben die Anmeldung innert 3 Monaten seit der Einreise einzureichen. Anträge für Geburten können innert 3 Monaten nach dem Geburtstermin nachgereicht werden.
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