Verwaltungsgericht weist Beschwerde ab
Das Thurgauer Verwaltungsgericht hat kürzlich die Beschwerde der Maron AG gegen
einen Entscheid des Departements für Bau und Umwelt abgewiesen und damit die
Vorinstanz geschützt.
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Informationen aus dem Stadthaus veröffentlicht.