Verwaltungsgericht weist Beschwerde ab

Das Thurgauer Verwaltungsgericht hat kürzlich die Beschwerde der Maron AG gegen einen Entscheid des Departements für Bau und Umwelt abgewiesen und damit die Vorinstanz geschützt. Zum vollständigen Artikel
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Informationen aus dem Stadthaus veröffentlicht.