Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern in der freien Landschaft
In Landschaftsschutzgebieten des Landkreises Göttingen bedürfen die Beseitigung oder der Rückschnitt von Flurgehölzen (Hecken und Gebüsche heimischer Arten) und außerhalb des Waldes stehender Bäume einer vorherigen Erlaubnis. Diese Erlaubnis kann bei den vom Landkreis Göttingen ernannten Regionalbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege beantragt werden. Die Regionalbeauftragten prüfen vor Ort im Rahmen einer sogenannten Feldgehölzschau, ob der Antrag genehmigt werden kann. Dagegen ist das regelmäßige seitliche Freischneiden von Wegen, Straßen und Schienenwegen möglich, sofern es sich um die fachgerechte Herstellung des Lichtraumprofils handelt.
Es ist vorgesehen, alle geplanten Schnittmaßnahmen der Gemeinden im Landkreis Göttingen zusammengefasst und an einem Termin zu besichtigen.
Der zuständige Regionalbeauftragte der Gemeinde Bad Grund (Harz), Herr Mann ist unter folgender Telefonnummer zu erreichen:
0176-92193971
Weitere Informationen finden Sie unter: http://gemeinde-bad-grund.de/magazin/artikel.php?artikel=1995&type=2&menuid=116&topmenu=116