Neuigkeit
Öffentlich
Bei der Stufe 4, bedingtes Feuerverbot, gilt ein Verbot für: Feuer im Wald und im Abstand von 50 Meter zum Waldrand. Feuer in unbefestigten Feuerstellen im Wald und im Siedlungsgebiet. Wegwerfen brennender Zigaretten, anderer Raucherwaren oder Streichhölzer. Bei starkem Wind (allgemein, aber auch vor und während Gewittern) darf wegen des gefährlichen Funkenflugs kein Feuer im Freien entfacht werden. Dies gilt auch für Grills, die zu Funkenflug führen können. Im Siedlungsgebiet gilt zusätzlich erhöhte Vorsicht Bei Feuern in befestigten Feuerstellen und Kohlegrills. Bei Raketen und ähnlichem Feuerwerk ist ein Mindestabstand von 200 Meter zum Wald einzuhalten. Es gilt sich generell verantwortungsbewusst zu verhalten und folgende Vorsichtsmassnahmen einzuhalten (insbesondere beim Grillieren): Feuer nie unbeaufsichtigt lassen. Löschmittel bereithalten. Feuer immer löschen und sich versichern, dass Feuer und Glut auch tatsächlich erloschen sind.