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Rückschnitt von Bäumen, Sträuchern und Grünhecken

Pflanzen auf privaten Grundstücken dürfen das sogenannte Lichtraumprofil ausserhalb der Liegenschaftsgrenze nicht tangieren. Daher ist es sinnvoll, dass der erforderliche Rückschnitt frühzeitig, regelmässig und vor allem grosszügig vorgenommen wird.

Wir bitten alle Liegenschaftseigentümer und Hauswarte, auf ihren Grundstücken Bäume, Sträucher und Hecken zu überprüfen und wenn nötig bis Ende Oktober 2022 gemäss Anweisungen und Skizze im Anhang grosszügig zurückzuschneiden.

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