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Waldbrandgefahr auf Stufe 4 erhöht

Infolge des warmen und niederschlagsarmen Frühlingswetters hat der Kanton Luzern die Gefahrenstufe per 21. April 2020 auf "gross" (Stufe 4) erhöht. Somit gilt ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Zudem ist es auf dem ganzen Kantonsgebiet (inkl. Gewässern) verboten, Feuerwerkskörper abzubrennen oder durch offenes Feuer angetriebene Ballone/Laternen steigen zu lassen.

Weitere Informationen sind unter folgendem Link sowie in der Medienmitteilung vom 21. April 2020 ersichtlich: https://lawa.lu.ch/wald/waldschutz/TrockenheitGefahrenstufe4

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