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Offizielle Feiertage in der Gemeinde Mellikon

Die Feiertage sind im Arbeitsgesetz geregelt und rechtlich den Sonntagen gleichgestellt. Der 1. August (Nationalfeiertag) ist in der ganzen Schweiz ein gesetzlicher Feiertag. Zusätzlich kann jeder Kanton acht weitere offizielle Feiertage festlegen. Die Industrie- und Gewerbeaufsicht (IGA) sorgt dafür, dass die Feiertagsregelung im Kanton Aargau eingehalten wird. Im Kanton Aargau sind die Feiertage nach Bezirken geregelt. In jedem Bezirk gibt es neun gesetzliche Feiertage, fünf davon sind im ganzen Kanton dieselben. Diese Feiertage sind den Sonntagen gleichgestellt.

Im Bezirk Zurzach sind dies folgende:
- Neujahrs (01.01.2023)
- Berchtoldstag (02. 01.2023)
- Karfreitag (07.04.2023)
- Auffahrt (18.05.2023)
- Fronleichnam (08. 06.2023)
- Bundesfeier Tag (01.08.2023)
- Weihnachten (25.12.2023)
- Stephanstag (26.12.2023)
Zu diesen Feiertagen gibt es weitere regionale Regelungen. Zu diesen gehört beispielsweise der 1. September, «Verenatag». Dieser ist damit nicht den Sonntagen gleichgestellt. Das heisst, an dem Tag darf normal gearbeitet werden, es benötigt keine Bewilligung dazu und der Arbeitgeber muss auch keine Lohnzuschlag für Sonntagsarbeit zahlen.

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