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Absolutes Feuerverbot im Wald/Waldesnähe sowie generelles Feuerwerksverbot
Die anhaltende Trockenheit und fehlende Niederschläge haben die Brandgefahr in Wäldern und Wiesen massiv erhöht. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen erlassen die Kantone Ob- und Nidwalden ab sofort für das ganze jeweilige Kantonsgebiet ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern (Stufe 4 von 5).
Unten angehängt finden Sie die Medienmitteilung. Die behördliche Anordnung sowie das Plakat dazu finden Sie hier: https://bit.ly/3eOtE78
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