Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Wegen der anhaltenden Bise und dem ausbleibenden Regen ist es in den Wäldern des Kantons Zürich sehr trocken. Es besteht grosse Waldbrandgefahr (Stufe 4 von 5). Im Wald und bis 50 Meter vom Wald entfernt ist es verboten, Feuer zu entfachen sowie brennendes oder glühendes Material wegzuwerfen (Zigaretten, Zündhölzer usw.). Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für befestigte, offizielle Feuerstellen, Feuerstellen in und um Waldhütten sowie für Holzkohlefeuer und -grills. Das Feuerverbot gilt ab dem 23. April 2020 bis auf Widerruf.
Vom Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, sofern sie mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden. Dies bedeutet, dass die Geräte in jedem Falle kippsicher und auf feuerfestem Untergrund aufgestellt sein müssen (z.B. auf befestigen Plätzen).