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Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken

Geschätzte Liegenschaftsbesitzer

Gerne erinnern wir Sie an Ihre Pflicht, entlang der Gemeinde-/ Kantons-/ wie auch Privatstrassen die Sträucher und Bäume regelmässig zurückzuschneiden.

Ziel ist es, dass entlang der Strassen weder durch Bäume, Sträucher und Hecken, noch durch hervorstehende oder herunterhängende Äste und Zweige eine Gefährdung für den Strassen- oder Fussgängerverkehr entstehen.

Besten Dank für Ihren Einsatz und Ihre Mithilfe für mehr Sicherheit.

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