Rückschnitt von Hecken, Bäumen und Sträuchern

Die Gemeinde Volketswil bittet alle Grundstücksbesitzer/innen zu überprüfen, ob die Bepflanzungen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Werden diese verletzt, sind die Bepflanzungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bis zum 14. November 2022 zurückzuschneiden.

Mehr Informationen sehen Sie hier: https://www.volketswil.ch/information/news.html/246/news/4488

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Informationen aus dem Gemeindehaus veröffentlicht.