Primarschulgemeinde Weesen - Ersatzwahl von 2 Mitgliedern des Primarschulrates
Am Sonntag, 12. März 2023, finden die Ersatzwahlen für zwei Mitglieder des Primarschulrates für den Rest der Amtsdauer 2021 bis 2024 statt.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3, abgekürzt WAG).
Einreichung von Wahlvorschlägen
Die Wahlvorschläge gemäss Art. 24 WAG sind dem Sekretariat der Primarschulgemeinde Weesen bis spätestens Donnerstag, 8. Dezember 2022, 16.00 Uhr, zu übergeben. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist.
Die Formulare für Wahlvorschläge und Kandidatenzustimmungen können beim Schulsekretariat bezogen werden und sind auf der Website www.psweesen.ch abrufbar.
Zweiter Wahlgang oder stille Wahl
Kommt keine stille Wahl zustande, findet der allfällige zweite Wahlgang am Sonntag, 18. Juni 2023, statt. Die Wahlvorschläge für einen solchen Wahlgang sind dem Sekretariat der Primarschulgemeinde Weesen bis spätestens am Freitag, 31. März 2023, 16.00 Uhr, zu übergeben.
Primarschulrat Weesen
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