Antrag für die erweiterte Corona-Notbetreuung von Kindern

Seit dem 27.4.2020 gilt die erweiterte Corona-Notbetreuung in Baden-Württemberg. Diese besagt, dass nun auch Kinder betreut werden, „bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die/der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz wahrnehmen und von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten.“

Wer eine Notbetreuung in Anspruch nehmen will, muss eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen und bestätigen, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung der Kinder nicht möglich ist.

Den Antrag mit den Voraussetzungen finden Sie im Anhang. Den Antrag können Sie in der Schule oder in Ihrer Kindertageseinrichtung abgeben.

In St. Georgen gibt es eine Gesamtplatzzahl von 250 Plätzen. Aktuell sind davon 43 Plätze belegt.

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