Abräumung von Reihengräbern

Die Stadtverwaltung weist nochmals darauf hin, dass auf den Friedhöfen der Stadt St. Georgen im Schwarzwald Reihengräber abgeräumt werden, deren Liegezeiten bereits abgelaufen sind. Es handelt sich dabei um Reihengräber der Bestattungsjahre 1993 und 1994.
Da nur ein Teil der auf den einzelnen Grabfeldern befindlichen Reihengräber betroffen sind, wird ausdrücklich auf die entsprechende Beschilderung bei diesen Gräbern hingewiesen. Die von der Abräumung betroffenen Gräber befinden sich auf den nachstehend genannten Friedhöfen:
Waldfriedhof: Feld A, Feld G und Feld I
Friedhof Langenschiltach: Feld A, Feld F

Grabstellen, die bis zum 15. Mai 2020 von den Angehörigen nicht eingeebnet worden sind, werden von der Stadt abgeräumt. Ein Anspruch auf Überlassung der abgeräumten Grabmale, Grabausstattungen und Pflanzen besteht dann nicht mehr.
Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass nur die Angehörigen der Verstorbenen berechtigt sind, Grabmale, Grabausstattungen und Pflanzen zu entfernen. Die auf diesen Grabfeldern befindlichen Wahlgräber sind von der Abräumung nicht betroffen.
Auskunft erteilt die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 07724 • 87138 oder 07724 • 87149.

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