7. Änderung der Corona-Verordnung veröffentlicht

Das Kabinett hat am 2. Mai 2020 im Umlaufverfahren die siebte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung beschlossen. Darin ist unter anderem die Öffnung der Spielplätze, Museen, Ausstellungen, Zoos und der außerschulischen beruflichen Bildung geregelt.
Ab Montag, 4. Mai 2020 sind Gottesdienste wieder möglich.
Ab Mittwoch, 6. Mai 2020, können Spielplätze, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Zoos und Tierparks wieder öffnen.

Alle Informationen zum Thema Corona und die neuesten Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung sind auf unserer Internetseite veröffentlicht.
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