Fristen beim Pflichtumtausch von Führerscheinen beachten
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Weitere Papierführerscheine werden zum 19. Januar 2023 ihre Gültigkeit verlieren.
Das Landratsamt Esslingen weist darauf hin, dass bis zum 19.01.2023 Führer-scheininhaberinnen und -inhaber der Jahrgänge 1959 bis 1964 ihren Papierführerschein (grau oder rosa) in einen EU-Kartenführerschein umtauschen müssen. Die Umtauschpflicht gilt derzeit noch nicht für die ab dem 01.01.1999 ausgestellten EU-Kartenführerscheine dieser Geburtsjahrgänge. Wird der alte Führerschein weiter genutzt, riskiert man bei einer Führerscheinkon-trolle ein Verwarngeld.
Die komplette Pressemitteilung ist als pdf-Datei im Anhang beigefügt.
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