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Grundsteuer und Gewerbesteuer sind fällig

Zum 15. November 2022 werden die Grundsteuer und die Gewerbesteuervorauszahlungen für das 4. Quartal 2022 zur Zahlung fällig.

Höhe der Zahlung
Die Höhe der fälligen Grundsteuerbeträge entnehmen Sie bitte den zuletzt ergangenen Jahresbescheiden; bei der Gewerbesteuer der zuletzt ergangenen Festsetzung.

Bankverbindungen
Die fälligen Steuern überweisen Sie bitte auf eines der folgenden Konten

Volksbank im Harz eG
DE16 2689 1484 3604 4903 00
GENO DEF1 OHA

Sparkasse Osterode am Harz
IBAN: DE02 2635 1015 0009 0066 28
BIC: NOLA DE21 HZB

Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer des SEPA-Lastschriftverfahrens:
Bitte nicht überweisen! Die Beträge werden termingerecht abgebucht. Ist noch kein SEPA-Mandat erteilt worden, kann das unten angefügte Formular genutzt werden. Bitte dieses vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die Gemeinde Bad Grund (Harz) senden; gerne auch eingescannt per E-Mail.

Ein SEPA-Lastschriftmandat hat folgende Vorteile:

kein Ausfüllen von Überweisungsbelegen
keine zusätzlichen Kosten wegen verspäteter Zahlungen
termingerechte Zahlung, auch bei längerer Abwesenheit (z.B. Urlaub)

Das SEPA-Lastschriftmandat kann jederzeit widerrufen werden.

Mahngebühren und Säumniszuschläge.
Die Gemeindekasse ist verpflichtet, bei verspäteter Zahlung Mahngebühren und Säumniszuschläge entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen. Durch pünktliche Zahlung können diese Nebenkosten vermieden werden.

Kontaktdaten
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Steueramtes gern zur Verfügung. Diese sind telefonisch unter den Rufnummern 05327 58122 und 58172 oder per E-Mail unter steueramt@gemeinde-bad-grund.de zu erreichen.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeinde Bad Grund (Harz) veröffentlicht.