Aktuelle Informationen zum Coronavirus

Verbot für Menschenansammlungen von mehr als 5 Personen im öffentlichen Raum und Einhalten eines Mindestabstands von zwei Metern weiterhin in Kraft;
Schliessung der Schul-, Sport- und Freizeitanlagen ab 11. Mai 2020 zwischen 23 Uhr und 6 Uhr

Der Kantonsärztliche Dienst hat die Verordnung bzw. Änderungen bis auf Widerruf angepasst. Gemäss Artikel 10f Absatz 2 lit. a der COVID-19-Verordnung 2 wird mit einer Busse bestraft, wer gegen das Verbot von Menschenansammlungen im öffentlichen Raum verstösst.

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