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Information zum Ökokonto der Gemeinde

Margit Riedinger, Dipl.-Ing.(FH) Landespflege von der Planungsgruppe Ökologie und Information stellte in der letzten Gemeinderatssitzung das kommunale Ökokonto vor.

Gemeinden sind durch gesetzliche Vorgaben verpflichtet, Eingriffe in Natur und Landschaft auszugleichen und können im Vorgriff auf einen Bebauungsplan Ausgleichsmaßnahmen für Natur und Landschaft durchführen, die zu einem späteren Zeitpunkt einem Eingriff zugeordnet werden können. Die Kosten hierfür können laut Baugesetzbuch wieder auf den Vorhabenträger bzw. Bauherren umgelegt werden.

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeinderat Neckartenzlingen veröffentlicht.