Vogelgrippe - Massnahmen für Geflügelhalter
Die Vogelgrippe ist in der Schweiz angekommen. Angesichts der aktuellen Lage ist es wichtig, Hausgeflügel vor der Ansteckung mit dem Vogelgrippevirus zu schützen. Der Bundesrat hat deshalb ein Kontrollgebiet für die ganze Schweiz angeordnet. Dieses gilt vom 28. November 2022 bis am 15. Februar 2023 und umfasst Schutzmassnahmen für alle Geflügelhaltungen.
Im Anhang finden Sie das Merkblatt "Biosicherheit Hobbyhaltung Geflügel".
Mehr Informationen erhalten Sie über folgende Seite des Kantons Bern:
https://www.weu.be.ch/de/start/themen/veterinaerwesen/tierseuchen/vogelgrippe-Akutphase-Kopie.html
Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Infos aus der Gemeindeverwaltung veröffentlicht.