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Informationen zur Vogelgrippe

Am 18. November 2022 wurde im Kanton Zürich bei einer Hobbyhaltung mit Geflügel zwei Fälle einer hochansteckenden Vogelgrippe festgestellt. Bund und Kantone haben die nötigen Massnahmen beschlossen, um eine Weiterverbreitung der Vogelgrippe zu verhindern. Die gesamte Schweiz wurde zum Kontrollgebiet erklärt.

Wichtig ist, dass alle Tierhaltenden ihr Geflügel vor Kontakten mit Wildvögel schützen. Werden tote Wildvögel aufgefunden, ist gemäss Merkblatt des Kantonalen Veterinärdiensts vorzugehen (siehe Anhang). Ausserdem finden Sie auf der Website des Veterinäramts auch häufig gestellte Fragen zur Vogelgrippe: https://veterinaerdienst.lu.ch/-/media/Veterinaerdienst/Dokumente/Aktuelles/FAQ_Haeufig_gestellte_Fragen_Vogelgrippe_mit_Kontakt_2111202.pdf

Bei Fragen steht der Veterinärdienst gerne zur Verfügung: Tel. 041 228 61 35 / veterinaerdienst@lu.ch / www.veterinaerdienst.lu.ch.

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