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Infomationen zur Revision der Hundeverordnung

Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat einer Teilrevision der kantonalen Hundeverordnung zugestimmt. Hauptrevisionspunkt ist die Wiedereinführung von obligatorischen Hundekursen. Damit soll dem Schutz der Öffentlichkeit vor auffälligen Hunden (Ungehorsam, Aggressivität, etc.) besser Rechnung getragen werden. Des Weiteren wurde ein Betretverbot von landwirtschaftlichen Kulturen explizit festgehalten, sowie kleinere Präzisierungen und formale Anpassungen vorgenommen.

Die revidierte Hundeverordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. ​​​​​​​Detaillierte Informationen zu den Änderungen finden Sie im Anhang sowie unter https://veterinaerdienst.lu.ch/#Hundeverordnung.

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