Aktuelles zum Bürgerradweg
Liebe Mitglieder und Interessierte des Bürgerradweges,
gestern hat der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz, Mobilität, Energie und Nachhaltigkeit der Gemeinde Havixbeck getagt. Unsere schlimmsten Befürchtungen sind wahr geworden, denn unser Antrag auf Einstellung von 35.000€ für die Planungs- und Vermessungskosten für den zweiten und dritten Bauabschnitt in den Haushalt 2023 wurde rundweg abgelehnt.
Dabei wurde nicht auf die in unserem Antrag vorgetragenen Argumente eingegangen, vielmehr wurde von einzelnen Mitgliedern eine andere Trassenführung unabhängig von der L 874 favorisiert. Abgesehen von der Sinnhaftigkeit einer Trassenführung zwischen den Äckern und am Sportplatz vorbei durch das Wohngebiet Kiebitzheide zur K1 und dann zur Kreuzung Wildermann, ist offensichtlich nicht in Erwägung gezogen worden, dass hierfür selbstverständlich die vom Land NRW zugesagte Fördersumme nicht zur Verfügung steht.
Das Land NRW unterstützt den Bau von Bürger-Radwegen nur entlang von Landesstraßen, um für Radfahrer eine sichere Nutzung solcher Verbindungsstraßen zu ermöglichen. Gemäß den getroffenen Vereinbarungen übernimmt das Land nach der Abnahme des fertigen Radweges die Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht für den Radweg. Für einen abseits der L 874 konzipierten Radweg dürfen die zur Verfügung gestellten Fördermittel nicht verwendet werden. Ob den Ausschussmitgliedern diese Tatsachen bekannt waren, können wir als Beobachter dieser Sitzung nicht wissen. Sollten diese Fakten bekannt gewesen sein, ist die getroffene Entscheidung umso unverständlicher
Unser Antrag zur Übernahme der Planungs-und Vermessungskosten für die beiden weiteren Bauabschnitte sollte ja sicherstellen, dass wir auf der Basis dieser Planung eine valide Abschätzung der Baukosten für den zweiten und dritten Bauabschnitt erhalten. Da die vom Land zugesagte Fördersumme bei 825.000€ für die gesamte Länge begrenzt ist und nur je vollendeten Bauabschnitt abgerechnet wird, müsste unser Verein das volle finanzielle Risiko für diese Kosten tragen, wenn sich im nächsten Jahr nach einer solchen Planung herausstellt, dass der weitere Bau aus welchen Gründen auch immer (z.B. wegen gestiegener Kosten für den Grunderwerb sowie Bauleistungen) nicht wie geplant fortgesetzt werden kann. Die dafür festgesetzten Fördersummen müssen in diesem Fall dann zurückgezahlt werden, eine teilweise Förderung z.B. der Planungskosten ist ausgeschlossen.
Dies übersteigt die finanziellen Kapazitäten unseres Vereins bei weitem.
Sollte unser Antrag auch in den folgenden Ausschüssen und letztlich im Gemeinderat abgelehnt werden, sehen wir derzeit keine Möglichkeit, den Bau des Radweges entlang der L874 ab der Stapeler Straße bis zur Kreuzung Wildermann zu realisieren. Bei Interesse können Sie den weiteren Beratungen unseres Antrages in den folgenden öffentlichen Sitzungen folgen (jeweils 19 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Havixbeck):
Dienstag, 6. Dezember Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen
Donnerstag, 8. Dezember Haupt- und Finanzausschuss
Donnerstag, 15. Dezember Gemeinderat
Wir finden es etwas eigenartig, wenn sich Politik und Verwaltung der Gemeinde Havixbeck mit einem Mobilitätskonzept schmücken, in welchem der Radverkehr eine herausragende Rolle einnehmen soll, gleichzeitig aber den Lückenschluss im örtlichen Radwegenetz durch den Bau eines überwiegend vom Land NRW geförderten sowie auch durch Eigenleistungen der Bürger realisierten Radweges entlang der L874 rundheraus ablehnen.
Der Vorstand des Bürgerradweg Hangsbeck-Walingen e.V.