Wohngeldstelle
Am 1. Januar tritt die neue Wohngeldreform in Kraft. Durch eine Änderung der Einkommensgrenzen für den Wohngeldbezug werden künftig mehr Personen Anspruch auf Wohngeld haben.
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Am 1. Januar tritt die neue Wohngeldreform in Kraft. Durch eine Änderung der Einkommensgrenzen für den Wohngeldbezug werden künftig mehr Personen Anspruch auf Wohngeld haben.