Neue Corona-Verordnungen in Kraft getreten

Am 29. Mai hat die Landesregierung weitere Corona-Verordnungen beschlossen und notverkündet.

Corona-Verordnung Veranstaltungen:
- Feiern in privaten Räumen bis 20 Personen erlaubt
- Feiern in mietbaren Lokalitäten bis 99 Personen erlaubt

Corona-Verordnung Jugendhäuser:
Ab dem 2. Juni 2020 können die Träger der Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit unter bestimmten Voraussetzungen wieder Veranstaltungen und Aktivitäten bis maximal 15 Personen anbieten.
Weiterhin verboten bleiben derzeit u.a. Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit ohne Dokumentation der Teilnehmenden und ohne feste Gruppengröße.

Corona-Verordnung Maskenpflicht Praxen:
Es wird festgelegt, dass in sämtlichen Arztpraxen und Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes in denen medizinische Untersuchungen,
Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden, alle Personen, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen.

Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung wurden ebenfalls aktualisiert und fortgeschrieben.

Im Anhang erhalten Sie die aktuell gültigen Auslegungshinweise.
Alle aktuellen Corona-Verordnungen stehen auf unserer Internetseite als pdf-Dateien zur Verfügung.

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