Bäume und Hecken zurückschneiden
Aufforderung an die Anstösser von Strassen, Wegen und Trottoirs
Die Anstösser an Strassen, Wege und Trottoirs werden hiermit aufgefordert, das Zurückschneiden der Äste, Grünhecken und Sträucher usw. bis zum 31. Mai 2018, und im Verlaufe des Jahres nötigenfalls erneut, auf die vorgeschriebenen Abmessungen auszuführen.
Gemäss dem Gesetz über den Bau und Unterhalt der Strassen ist das Strassengebiet über Trottoirs, Rad- und Fusswegen bis auf eine Höhe von 2.50m und über der Fahrbahn bis auf eine Höhe von 4.50m freizuhalten. Wenn die öffentliche Beleuchtung beeinträchtigt wird, sind die überhängenden Äste bis auf Lampenhöhe zurückzuschneiden.
Hecken, Sträucher, Äste und Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 50cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. An Kreuzungen, Einmündungen und Kurven dürfen Sträucher und andere Bepflanzungen die Übersicht nicht beeinträchtigen. Die Maximalhöhe im Sichtbereich beträgt 0.8m.
Nach diesem Zeitpunkt können die zuständigen Gemeindeorgane aufgrund der erwähnten Gesetzesbestimmungen die notwendigen Schritte unternehmen, um die nicht ausgeführten Arbeiten auf Kosten der Pflichtigen (Ersatzvornahme) ausführen zu lassen.
Die Gemeindeverwaltung dankt der Bevölkerung für die Mithilfe.