Schiedsperson für Havixbeck
Die Gemeinde Havixbeck sucht zum 01.01.2023 bzw. möglichst bald eine stellvertretende Schiedsperson.
In jeder Gemeinde soll zur Schlichtung privatrechtlicher Streitigkeiten (teilweise zwingend vorlaufend vor zivilgerichtlichen Verfahren) eine Schiedsperson einschl. Stellvertretung zur Verfügung stehen. Die Schiedspersonen, die vom Rat gewählt und vom Direktor des Amtsgerichtes Coesfeld bestätigt wird, muss insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Eignung für das Amt aufgrund ihrer Persönlichkeit und ihrer Fähigkeiten
- mindestens 30 und noch keine 70 Jahre alt
- Wohnsitz in der Gemeinde Havixbeck
Die Wahl der Schiedsperson erfolgt zunächst für 5 Jahre. Es handelt sich um ein Ehrenamt.
Wer kann sich vorstellen, sich zu engagieren und dieses wichtige Amt zu übernehmen?
Bei Interesse und bei Fragen melden Sie sich gerne bis zum 11.01.2023 bei der Gemeinde Havixbeck unter der
Tel.Nr. 33-114 (Christiane Huesmann) oder unter huesmann@gemeinde.havixbeck.de