Nachtrag zur Gemeindeordnung. Rechtsgültigkeit und Inkrafttreten

Den Nachtrag vom 22. November 2022 zur Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Engelberg vom 10. Dezember 2003 hat der Regierungsrat Obwalden am 13. Dezember 2022 in folgender Fassung genehmigt:

Art. 15a Finanzkompetenzen
Der Gemeinderat ist für Beschlussfassungen über alle frei bestimmbaren, für den gleichen Zweck bestimmten, einmaligen Ausgaben bis CHF 200'000.00 und jährlich wiederkehrenden Ausgaben bis CHF 50'000.00 zuständig.

Der Nachtrag tritt per 1. Januar 2023 in Kraft.

Gemeindekanzlei Engelberg

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