Erinnerung: Meldepflicht von Mieterwechseln

Im Hinblick auf den bevorstehenden Zügeltermin weisen wir die Liegenschaftseigentümer und –verwaltungen sowie Logisgeber darauf hin, dass sie die Ein- und Auszüge ihrer Mieterinnen und Mieter beziehungsweise Logisnehmerinnen und Logisnehmer der Gemeinde melden müssen. Die Meldung hat innert 14 Tagen ab Datum des Ein- beziehungsweise Auszuges an die Einwohnerkontrolle, einwohnerkontrolle@sarmenstorf.ch, zu erfolgen. Besten Dank.

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