Weitere Änderung der Corona-Verordnung veröffentlicht

Mit Beschluss vom 9. Juni 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die Änderungen treten am Mittwoch, den 10. Juni 2020, bzw. am Montag, den 15. Juni 2020, in Kraft.

Die wesentlichen Änderungen vom 9. Juni
* Seit dem 9. Juni sind Feiern mit maximal 99 Teilnehmenden wieder möglich. Näheres hierzu regelt die Corona-Verordnung für private Veranstaltungen (diese Verordnung ist auf unserer Internetseite veröffentlicht)
* Der Großteil der Corona-Verordnung des Landes wird bis einschließlich 30. Juni verlängert.
* Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist künftig in einer Gruppe mit Angehörigen von bis zu zwei Haushalten oder bis zu zehn Personen gestattet. Bisher durfte man sich im öffentlichen Raum nur mit den Personen eines weiteren Haushalts treffen.
* Bei Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen außerhalb des öffentlichen Raums dürfen sich jetzt bis zu 20 statt bisher nur zehn Personen aus mehreren Haushalten treffen oder ohne zahlenmäßige Beschränkung, wenn alle Personen miteinander verwandt sind.
* Das Sozialministerium kann nun auch Verordnungen für Veranstaltungen mit bis zu 500 Teilnehmenden erlassen.
* Die Verordnungsermächtigung für Hygienevorgaben für Bäder wird auf Saunen erweitert.
* Ab 15. Juni wird der Betrieb von Reisebussen im touristischen Verkehr wieder erlaubt, wenn und soweit der Betrieb durch Rechtsverordnung zugelassen ist.

Auf unserer Internetseite sind die aktuellen Auslegungshinweise, der aktuell gültige Bußgeldkatalog und alle weiteren Verordnungen veröffentlicht.

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