Rückerstattung der Verrechnungssteuer ab 2023
Die Regelungen zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer werden angepasst. Neu werden im Kanton Luzern die Verrechnungssteuergutschriften periodengerecht verbucht. Daher erfolgen die Gutschriften im Fälligkeitsjahr und sind damit für die Steuerkundinnen und -kunden verständlicher und besser nachvollziehbar.
Im Detail: Vgl. Anlage.
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