Regierungsrat ruft Notlage im Asylwesen aus
Bei Schaffung von dringend notwendigen zusätzlichen Unterkunftsplätzen
für Geflüchtete steht Nutzung von unterirdischen Sanitätsstellen im Vordergrund
Die Situation im Asylwesen im Kanton Aargau ist angespannt.
Der anhaltend hohe Zustrom von Geflüchteten
bedingt die rasche Schaffung von zusätzlichen Unterkunftsplätzen.
Die aktuell verfügbaren 650 Reserveplätze
bei Kanton und Gemeinden reichen voraussichtlich
nur noch bis Ende Februar 2023. Mit der Ausrufung
der Notlage und dem Erlass einer Notverordnung
schafft der Regierungsrat zusätzliche Handlungsmöglichkeiten,
um die benötigten Plätze für geflüchtete Personen
sicherzustellen. Im Vordergrund steht die Nutzung
von kommunalen unterirdischen Schutzbauten wie
zum Beispiel Sanitätsstellen. Erste drei Anlagen werden
in Aarau, Birmenstorf und Lenzburg in Betrieb genommen;
damit können insgesamt 560 zusätzliche Unterkunftsplätze
geschaffen werden.
Weiteres können Sie der beigelegten Medienmitteilung des Kanton Aargau entnehmen.