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Öffentliche Auflage Teiländerung Kulturlandplan

Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe der Teiländerung Kulturlandplan Materialabbau- und Deponiezone «Steinbruch Mellikon» gemäss § 24 Abs. 1 Baugesetz (BauG) öffentlich aufgelegt.

Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 16. Januar bis am 14. Februar 2023 auf der Abteilung Bau, Planung & Umwelt, Hauptstrasse 50, 5330 Bad Zurzach öffentlich auf und können dort während den ordentlichen Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Die Entwürfe können über die Website der Gemeinde Mellikon (https://www.mellikon.ch/de/aktuelles/projektsteinbruch/) eingesehen oder heruntergeladen werden.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Mellikon einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

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