Image related to the post

Kommunaler Hilfsfonds für Härtefälle

Die Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie führen für diverse Personen und Betrieben zu massiven wirtschaftlichen Einbrüchen. Viele Familien, Alleinerziehende, Einzelpersonen, Kleinbetriebe und Vereine geraten in finanzielle Bedrängnis. Trotz der Aufgaben in der Sozialhilfe und den unsicheren Aussichten bei den Steuereinnahmen ist der Einwohnergemeinderat der Ansicht, dass auf kommunaler Ebene ein weiteres Unterstützungsinstrument zu schaffen ist. Dieses soll, analog dem Härtefallfonds auf kantonaler Ebene, ein kommunaler Härtefallfonds sein. Neben Privatpersonen können durch den kommunalen Hilfsfonds auch Klein- und Kleinstbetriebe sowie Vereine unterstützt werden, welche aufgrund der Coronakrise allenfalls in Bedrängnis kommen.

Der Einwohnergemeinderat ist bereit, sich an einem solchen Fonds mit CHF 100'000.00 zu beteiligen, diesen zu gründen und ihn zu verwalten. Gleichzeitig erhofft sich der Einwohnergemeinderat, dass sich weitere Personen und Institutionen aus Engelberg an diesem Fonds beteiligen. Interessierte Personen und Institutionen, welche einen Beitrag sprechen möchten, können sich bei Gemeindeschreiber Roman Schleiss (roman.schleiss@gde-engelberg.ch / 041 639 52 01) melden.

Der Einwohnergemeinderat wird, sobald der Fonds und dessen Organe definitiv stehen, die entsprechenden Formalitäten bezüglich Einreichung der Gesuche publizieren. Es ist vorgesehen, dass die Vergabeentscheide durch ein unabhängiges, vom Einwohnergemeinderat eingesetztes, Gremium vollzogen werden.


Es würde uns ausserordentlich freuen, wenn der Fonds durch weitere Personen oder Institutionen geäufnet wird. Dies wäre unseres Erachtens ein starkes Zeichen der Solidarität innerhalb von Engelberg. Für die Prüfung unseres Anliegens möchten wir uns bereits jetzt herzlich bei Ihnen bedanken. Wir freuen uns sehr auf Ihre Kontaktaufnahme und auf Ihre Rückmeldungen.

Freundliche Grüsse
EINWOHNERGEMEINDERAT ENGELBERG

This post was posted in Gemeindeinfos Engelberg group.