Grund- und Gewerbesteuer - Steuertermin 15.02.2023

Der nächste Fälligkeitstermin für die Grund- und Gewerbesteuervorauszahlung ist der 15. Februar 2023.

Wir bitten die Zahlungspflichtigen, die der Gemeinde kein SEPA-Basislastschriftmandat („Einzugsermächtigung“) erteilt haben, diesen
Termin einzuhalten, da wir bei verspäteter Zahlung gesetzlich verpflichtet
sind, Mahngebühren und Säumniszuschläge zu erheben.

Steuerschulden sind sogenannte Bringschulden, d. h. der
Zahlungseingang gilt nur dann als rechtzeitig erfolgt, wenn er spätestens
am Fälligkeitstag auf einem Konto der Gemeinde gutgeschrieben ist. In
diesem Zusammenhang ist der Tag der Auftragserteilung beim
Bankinstitut unerheblich.

Falls uns ein SEPA-Basislastschriftmandat vorliegt, ziehen wir den
fälligen Zahlungsbetrag rechtzeitig zum 15. Februar 2023 von Ihrem
Konto ein.

Weiterer wichtiger Hinweis zur Grundsteuer:
Bei Grundstücksverkäufen (Eigentümerwechsel) während des Jahres
bleibt der Veräußerer Steuerschuldner bis zum Ablauf des Jahres, in
dem der Verkauf stattgefunden hat.

Die Vereinbarung im Kaufvertrag über den Steuerübergangstermin ist
nur privatrechtlich von Bedeutung und gilt nur im Innenverhältnis
zwischen Verkäufer und Erwerber.

Anmeldung zur Hundesteuer
Die Hundebesitzer werden aufgefordert, alle bisher nicht angemeldeten
drei Monate alten Hunde beim zuständigen Bürgermeisteramt umgehend
anzumelden. Nach der Hundesteuersatzung ist hierzu jeder
Hundebesitzer innerhalb eines Monats nach Beginn der Hundehaltung
verpflichtet. Verstöße gegen diese Anzeigepflicht können als
Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.

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