Hundesteuer 2023

Die im Jahr 2022 ausgegebenen Hundesteuermarken sind auch noch für das Jahr 2023 gültig.

Die Hundesteuer entsteht am 1. Januar 2023 für das ganze Rechnungsjahr. Die Hundesteuerbescheide für das Jahr 2023 werden den Hundebesitzern in den nächsten Tagen zugestellt.
Bei Steuerpflichtigen, die der Gemeindekasse eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird die fällige Hundesteuer vom angegebenen Konto abgebucht.

Falls Sie bisher die Hundesteuer überwiesen haben, können Sie künftig ebenfalls bequem und sicher per Lastschrift zahlen. Den Vordruck zur Erteilung eines Lastschriftmandats finden Sie auf unserem Bürgerserviceportal (www.service.neckartenzlingen.de) oder Sie fordern den Vordruck beim Rathaus an.

Bitte reichen Sie das SEPA-Lastschriftmandat, vollständig ausgefüllt und unterschrieben, im Original beim Gemeindeverwaltungsverband Neckartenzlingen, Planstraße 2 in Neckartenzlingen ein. Eine Einreichung per Fax oder E-Mail ist leider nicht möglich.

Anmeldung eines neuen Hundes in Neckartenzlingen:
Wenn Sie einen Hund im Gemeindegebiet halten, müssen Sie ihn innerhalb eines Monats ab Beginn der Hundehaltung beziehungsweise des Zuzugs in die Gemeinde anmelden und Hundesteuer bezahlen. Zu versteuern ist jeder über drei Monate alte Hund. Die Festsetzung erfolgt durch den Hundesteuerbescheid.

Abmeldung eines Hundes:
Falls Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder Sie keinen Hund mehr haben, müssen Sie Ihren Hund innerhalb eines Monats abmelden und die Hundesteuermarke abgeben.

Sie können die Anmeldung/Abmeldung persönlich vor Ort oder auf unserer Website vornehmen. Hierfür steht Ihnen auch unser Onlineformular zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auf unserem Bürgerserviceportal. (www.service.neckartenzlingen.de)

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeverwaltung Neckartenzlingen veröffentlicht.