Mehrwertsteuersenkung

Wie Ihnen sicher aus der Presse bekannt ist, gelten seit dem 01.07.2020 die neuen Mehrwertsteuersätze von 16% und 5%.
Diese Änderung hat unter anderem Auswirkungen auf die Wasserabrechnung 2020.
Da sich der Ablesezeitraum der Wasserabrechnung vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 erstreckt, wird die Lieferung für Wasser/Abwasser nach dem Schreiben des Gemeindetages vom 22.06.2020 erst mit Ablauf des jeweiligen Ablesezeitraumes als ausgeführt angesehen, vgl. A 13.1 Abs. 2 Satz 4 UStAE. Dies bedeutet, dass der zum Abrechnungszeitpunkt (31.12.) gültige Steuersatz (5%) für die Jahresrechnung maßgeblich sein wird.
Diese Maßgaben stehen allerdings unter dem Vorbehalt der Überprüfung durch die Finanzverwaltung.
Die Ablesung der Wasseruhren wird am Ende des Jahres 2020 erfolgen, eine Zwischenablesung bzw. –abrechnung ist daher nicht notwendig.
Für Fragen steht Ihnen Frau Matzka-Mascitto, Tel. 07127/1801-38, zur Verfügung.

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