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Garten- und Grünabfälle

Aus gegebenem Anlass (siehe Bild) weisen wir Sie darauf hin, dass Garten- und Grünabfälle (und auch alle anderen sonstigen Abfälle) nicht auf öffentlicher Fläche entsorgt werden dürfen. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit bis zu 2.500 € bestraft werden.

Nachfolgend die Hinweise des Abfallwirtschaftsbetriebs Esslingen:

Garten- und Grünabfälle haben in der Restmülltonne nichts zu suchen. Auch für diese organischen Abfälle bietet der AWB-ES verschiedene Entsorgungsmöglichkeiten an.

Verholzte Garten- und Grünabfälle

Verholzte Grünabfälle können in der Biotonne entsorgt werden. Sind die Äste aber dicker und länger, bietet sich die Abgabe bei einem der 34 Grünschnitt-Sammelplätze oder bei einer von 9 Kompostierungsanlagen im Landkreis Esslingen an. Dort können Mengen bis 2 m3 pro Tag (Äste bis 1,5 m Länge und 20 cm Durchmesser) kostenlos abgegeben werden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter
https://www.awb-es.de/abfallinfo/abfallarten/selbstanlieferung/__Selbstanlieferung.html#Gruenschnitt_und_Gartenabfaelle

Dieser Beitrag wurde in der Gruppe Gemeindeverwaltung Neckartenzlingen veröffentlicht.